Mit fast 1,4 Milliarden Einwohnern, die aus einer schnell wachsenden und verbraucherfreundlichen Mittelschicht besteht, gilt China weltweit als zukunftsträchtigster Markt für Online Geschäfte. Doch wie können Sie sich diesem wachsenden digitalen Markt anschließen? Die Antwort liegt auf der Hand – Erreichen Sie potenzielle Kunden online! Leichter gesagt als getan, denn der Zugang für ausländische Unternehmen zum chinesischen Markt wird durch komplexe Regierungsvorschriften erschwert. Wer sich mit der Internetlandschaft in China auskennt, weiß von der s.g. „Firewall“. Ein unsichtbares Sicherungssystem, welches online Inhalte in China schützt oder kontrolliert.
Viele Unternehmen, die bereits seit einigen Jahren im chinesischen Markt tätig sind, haben lediglich eine chinesischsprachige Internetseite aufgebaut, hosten jedoch nicht in China selbst. Das führt zu verzögerten Inhalten, einer langen Ladezeit und teilweise sogar unerreichbaren Bild-, Video- oder Textinhalten. Wer also seine chinesische Zielgruppe mit vollständigen und landesspezifischen Inhalten versorgen möchte, muss zunächst mit dem Hosting in China eine Basis für die Website schaffen. Für das Hosting in China ist ein Internet Content Provider (ICP) erforderlich.
Der Erwerb einer ICP-Filing und das Hosting auf dem chinesischen Festland garantieren, dass Ihre Website schneller geladen wird. Besonders informationsintensive oder ressourcenintensive Websites werden definitiv von einem Hosting in China profitieren. Gleichzeitig bringt Ihnen eine schnellere Ladegeschwindigkeit und eine stabile Webseite mehr Traffic und ein höheres Ranking in den Ergebnisseiten von Suchmaschinen, wie Baidu und Sogou. Hinzu kommt, dass auch die Schaltung von Anzeigen in beispielsweise Baidu nach einer ICP-Filing verlangt.
Wir erklären Ihnen, was Sie bei der Beantragung eines ICP beachten müssen und welche Unterschiede es in der Beantragung gibt.
ICP-Lizenz vs. ICP-Filing
Es gibt zwei Arten von ICP-Kategorien. Dabei handelt es sich um die ICP Lizenz (ICP证书) und die ICP-Filing, welche auch ICP „Bei-An“ genannt wird (ICP备案). Sofern Sie eine inhaltsbasierte Website besitzen, welche Kunden über Produkte oder Services informiert, benötigen Sie eine ICP-Filing.
Kommerzielle Websites, die in China betrieben werden, müssen jedoch eine ICP-Lizenz erhalten, sonst werden sie blockiert. Zum Beispiel ist Alibaba eine Plattform, die mit Informationen über Produkte und Dienstleistungen handelt, und von dem Austausch von Informationen profitiert, nicht aber von dem Verkauf von Produkten. In diesen besonderen Fällen ist es notwendig, eine ICP-Lizenz zu beantragen. Weitere Sonderfälle sind z.B. Suchmaschinen, Social-Media-Plattformen oder E-Commerce Anbieter.
Allgemein lässt sich sagen, dass (fast) jedes ausländische Unternehmen für das Hosting in China lediglich die Beantragung einer ICP-Filing („Bei-An“) benötigt.
How to: So beantragen Sie ein ICP-Filing
Am 27. November 2017 erließ das “MIIT” (Ministerium für Industrie und Informationstechnologie) neue Bestimmungen bezüglich ICP-Filing
Im Folgenden haben wir für Sie die Voraussetzungen für die Beantragung einer ICP-Filing zusammengefasst:
- Das Unternehmen muss eine legale Geschäftseinheit in China gründen
- Das Unternehmen muss den Domainnamen der Website registrieren. (Hinweis: Die Antragsdaten müssen unbedingt mit den Informationen für MIIT übereinstimmen)
- Das Unternehmen muss über eine chinesische IP-Adresse verfügen
Sofern Sie die oben genannten Punkte erfüllen, können Sie einen Antrag für die ICP-Filing vorbereiten. Entweder online über Drittplattformen oder direkt bei dem Zuständigen Büro in Ihrer Provinz müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen gesammelt einreichen.
Hierbei ist wichtig zu beachten, dass jede chinesische Provinz ihre eigenen ICP-Bestimmungen hat und Ihre ICP-Filing in derselben Provinz registriert werden muss, in der auch Ihre Geschäfts Lizenz ausgestellt wurde.
Der Beantragungsprozess kann durchaus einige Wochen in Anspruch nehmen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Unterlagen im richtigen Format vorbereitet haben und damit der zuständigen Behörde so gut wie möglich entgegenkommen.
Was tun, wenn mein Antrag abgelehnt wurde?
Sollten Sie Probleme mit der Registrierung einer ICP-Filing haben, gibt es noch viele weitere Alternativen. Beispielsweise können Sie auch über Hong Kong, Macao und Taiwan hosten oder ein sogenanntes “Content Delivery Network” (CDN) nutzen. Besonders für KMUs oder Unternehmen mit kurzfristigen Vorhaben auf dem chinesischen Markt, kann es sinnvoller sein über eine der Sonderverwaltungszonen in China zu hosten. Sie können trotzdem Ihre chinesische Zielgruppe erreichen, haben jedoch einen deutlich verminderten bürokratischen Aufwand in Bezug auf das Hosting. Sie müssen jedoch damit rechnen, dass auch bei einem Hosting in beispielsweise Hong Kong die Ladegeschwindigkeit beeinträchtigt werden kann.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung einer ICP-Filing oder unterstützen Sie bei aufkommenden Problemen mit unseren chinesischen Partnern in China vor Ort.
Whitepaper „Digital Marketing in China”
Verschaffen Sie sich jetzt schnell & einfach einen Überblick zum Top-Thema Digital Marketing in China! In unserem Whitepaper “China Digital Marketing” erhalten Sie einen kompakten Einblick:
- wie Sie erfolgreich in den chinesischen Markt einsteigen,
- worauf es bei der Marketing Kommunikation in China ankommt,
- welche spezifischen Eigenheiten es zu beachten gilt und
- welche Unterschiede es zur westlichen Digital Marketing Landschaft gibt.
Laden Sie sich jetzt das Whitepaper “Digital Marketing in China” kostenlos herunter!
Wir sind gerne für Sie da
Ihr Ansprechpartner
eviom ist mit seinem deutsch-chinesischen Team sowohl in Deutschland als auch in China mit eigenen Büros vertreten und kann dadurch die Brücke zwischen den unterschiedlichen Kulturen und digitalen Landschaften bauen.
Wir sind sowohl für die strategische Beratung als auch für die operative Umsetzung Ihr erster Ansprechpartner für alle Online-Marketing-Themen um den chinesischen Markt.
Haben Sie Interesse? Dann kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!